Hinweis an alle Hundehalterinnen und Hundehalter | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Hinweis an alle Hundehalterinnen und Hundehalter

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

aus gegebenem Anlass weise ich auf § 3 der Gefahrenabwehrverordnung hin, der die Pflichten beim Führen von Hunden regelt.
Innerhalb der bebauten Ortslage müssen Hunde auf öffentlichen Straßen und Anlagen angeleint geführt werden. Die Leinenlänge darf 1,5 Meter nicht überschreiten.
Außerhalb der Ortslage müssen Hunde angeleint werden, wenn sie nicht zuverlässig auf Zuruf hören oder sich Personen nähern bzw. sichtbar werden. Dies gilt auch auf Wirtschafts-, Wander- und Radwegen.
Darüber hinaus dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt bleiben. Hundekot ist von den Haltern bzw. Führern unverzüglich zu beseitigen.
Ich bitte alle Hundehalterinnen und Hundehalter, diese Regelungen zu beachten und damit zu einem sicheren und sauberen Miteinander in unserer Gemeinde beizutragen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Didinger / Ortsbürgermeister